Die Erkrankung selbst, aber auch die Krebstherapie mit und ohne Operation können den Körper und Geist der Betroffenen stark schwächen.1,2 Im Anschluss an die erste Therapie sollte deshalb rasch eine Rehabilitation in einer darauf spezialisierten Einrichtung erfolgen, um die körperlichen und psychischen Folgen der Krebserkrankung und -therapie zu mildern.2 Die Rehabilitation soll Ihnen die Rückkehr in den privaten, gesellschaftlichen und beruflichen Alltag erleichtern. Sie kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.2 Ob und welche Reha-Maßnahmen für Sie hilfreich sind, können Sie bereits in der Klinik mit Ihrem Behandlungsteam besprechen.
Welche Arten von Rehabilitation gibt es?
Die medizinische Rehabilitation kann als Anschlussheilbehandlung (AHB) unmittelbar nach der Behandlung im Krankenhaus erfolgen, meist innerhalb von zwei Wochen nach der Entlassung.2 Nach der AHB kann noch eine Nachsorge-Rehabilitation angeschlossen werden, um gegebenenfalls noch bestehende gesundheitliche Einschränkungen zu adressieren.2 Die onkologische Rehabilitation ist speziell auf Krebspatient:innen abgestimmt und kann als AHB oder Nachsorge-Rehabilitation erfolgen.2
Bei der Rehabilitation arbeiten Spezialist:innen aus Medizin, Krankenpflege, Psychologie, Sozialdienst, Physio-, Ergo- und Bewegungstherapie, Ernährungsberatung und weiteren Fachgebieten zusammen, um Sie im Umgang mit Ihrer Erkrankung zu unterstützen. Die AHB dauert in der Regel drei Wochen.2 Die Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen ist freiwillig und kann auch später als onkologische Rehabilitation erfolgen.
Antragstellung
Eine AHB muss noch während des stationären Aufenthalts in der Klinik beantragt werden und sollte an einer Einrichtung erfolgen, die über Erfahrungen mit biliären Karzinomen und den Folgen der Behandlung verfügt.2 Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie beim Sozialdienst des Krankenhauses oder bei Krebsberatungsstellen. Ein Antrag auf eine onkologische Nachsorge-Reha muss innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der ersten Therapie gestellt werden, damit der Anspruch nicht verfällt.2 Den Antrag für eine Rehabilitation nach der Krebserkrankung stellen Sie in der Regel bei der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung. Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats widersprechen.2
Wenn Ihre Behandlung abgeschlossen ist, werden Sie im Rahmen einer Nachsorge auch weiterhin ärztlich betreut.2 Wer die Untersuchungen durchführt, können Sie mit Ihrem Behandlungsteam besprechen. Infrage kommen meist Fachärztinnen oder Fachärzte für Onkologie oder Gastroenterologie aber auch Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt.2
Welche Untersuchungen durchgeführt werden ist unterschiedlich und hängt unter anderem von Ihrem Krankheitsstadium ab.2 Nach einer erfolgreichen operativen Entfernung des Tumors kommen meist eine Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT) zum Einsatz, um den Behandlungserfolg zu überwachen.2 Im ersten Jahr sollten CT oder MRT alle drei Monate, im zweiten Jahr alle drei bis sechs Monate und ab dem dritten Jahr alle 12 Monate erfolgen.2
Wer von Krebs betroffen ist, fühlt sich oft niedergeschlagen, ängstlich, traurig oder auch verzweifelt. Hinzu kommen oft existenzielle, familiäre oder finanzielle Sorgen, Wut, Scham oder Hoffnungslosigkeit. Psychosoziale Angebote können seelische Belastungen verringern und helfen, mit den eigenen Gefühlen besser umzugehen. In Reha-Einrichtungen gehören psychosoziale Angebote zum Standard und sollten möglichst früh wahrgenommen werden. Hilfreich kann aber auch der Kontakt zu anderen Betroffenen über Selbsthilfegruppen oder Patient:innenorganisationen sein.
Quellen:
1 Onkopedia Leitlinien: Biliäre Karzinome. Oktober 2021; https://www.onkopedia.com/de/onkopedia/guidelines/biliaere-karzinome/@@guideline/html/index.html; (abgerufen im Dezember 2023).
2 Leitlinienprogramm Onkologie. Patientenleitlinie Krebs der Gallenwege und Gallenblase. September 2021. Erhältlich unter: https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-053OLp_S3_Krebs-Gallenwege-Gallenblase_2023-01.pdf (abgerufen im Dezember 2023).